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Endingen, Amoltern, Kiechlinsbergen und Königschaffhausen

Ihre Stimme im Gemeinderat

Ruhestätte Weinberg

Im Juli 2020 (22.07.2020) wurde im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung der Erlass einer Friedhofsatzung für die„Ruhestätte Weinberg“ behandelt.

Die Begründung der Verwaltung (Zitat):

Mit Ausweisung des Gebietes für die „Ruhestätte Weinberg“ neben dem Bestattungswald Kaiserstuhl soll eine weitere Alternative zu den klassischen Bestattungsformen angeboten werden.

Die „Ruhestätte Weinberg“ umfasst 4 Grundstücke auf der Gemarkung Endingen im Gewann Habstal mit fast 7.000 m².

Das Konzept:

In der „Ruhestätte Weinberg“ finden Urnenbeisetzungen unter den gepflanzten Weinreben statt.

Die wesentlichen Regelungen der Friedhofsatzung:

  • die Urnen, die bestatten werden sollen, müssen biologisch abbaubar sein

  • das Schmücken des Grabes mit Blumenkränzen u. Kerzen, wie von den klassischen Friedhöfen bekannt, ist in der „Ruhestätte Weinberg“ nicht erlaubt

  • Die Ruhestätten werden als Einzelruhestätte an einer Gemeinschaftsrebe oder als Familienweinrebe angeboten

  • Die Friedhofsatzung für die „Ruhestätte Weinberg“ tritt zum 01.08.2020 in Kraft

Das EBG-Statement für diesen Tagesordnungspunkt sprach Bettina Stumpf-Maroska, in dem sie darauf hinwies, dass noch eine Möglichkeit einer Urnen-Bestattung durch die „Ruhestätte Weinberg“ hier geschaffen werden konnte. Die EBG hält dies für absolut sinnvoll, da Urnenbestattungen nebenan im Bestattungswald so großen Zuspruch gefunden haben. Deshalb Zustimmung der EBG für die Gebühren und die Bestattungssatzung!

Ausgabe eines G&H-Gutscheins im Wert von € 10 an alle Endinger Bürgerinnen und Bürger

In der Sitzung am 22.7.2020 wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf Ausgabe eines G&H-Gutscheins im Wert von € 10 an alle Endinger Bürgerinnen und Bürger behandelt:

Beschlussvorschlag der Verwaltung (Zitat):

"Dem Antrag der CDU-Fraktion wird nicht zugestimmt.

Alternativ stellt die Stadt Endingen ein einmaliges außerplanmäßiges Budget von T€ 50 bereit.

Die finanziellen Auswirkungen des CDU-Antrages würde bei Umsetzung eine außerplanmäßige Sonderausgabe in Höhe von T€ 100,8 bei rund 10.080 Einwohnern bedeuten."

 

Das EBG-Statement von Bernd Meyer:

"Die hinter dem Antrag stehende Idee will oder soll animieren zu „Bürger kauft in Endingen, statt bei Amazon!“ Diese Idee finden wir also grundsätzlich gut, denn der Endinger Einzelhandel, der Corona-bedingt litt und immer noch leidet, sollte damit unterstützt werden. Bis hier sind wir voll und ganz dabei, da auch uns der Einzelhandel und die G&H sehr am Herzen liegen!

Nun gibt es aber bestimmte Bereiche im Einzelhandel, die weniger oder überhaupt nicht litten, so z. B. die Lebensmittelgeschäfte. Gegessen und getrunken muss immer werden, auch in sehr schwierigen Zeiten: Viele andere Bereiche im Endinger Einzelhandel mussten jedoch erschreckend große bis immense Umsatzeinbußen hinnehmen! Um nur den Bereich Gastronomie und Beherbergungsbetriebe zu nennen: Hier werden die von März bis Mai/Juni fehlenden Umsätze bei gleichbleibenden Fixkosten nicht mehr eingeholt werden können. Und so geht es, wenn man die Statistiken verfolgt, vielen anderen Einzelhandelsbetrieben auch!

Da es jedoch nicht machbar ist, den Endinger Bürgern vorzuschreiben, Ihren Gutschein nur in den Geschäften auszugeben, die es wirklich sehr notwendig haben, müssen wir den Antrag leider ablehnen. Auch die Verwaltung nennt in Ihrer für uns sehr schlüssigen Begründung eine solche Maßnahme zu „gießkannenhaft“! Für uns war auch der logistische Aufwand für die Gutschein-Vergabe für jeden einzelnen Bürger sowohl bei der Stadtverwaltung als auch bei der G&H, einfach nicht abschätzbar! Dieser müsste bei einer „Gutschein-Aktion“ hinzugerechnet werden.

Um es auf den Punkt zu bringen, wir folgen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, der uns in der Tat für Endingens Geschäftswelt, die wir alle stützen wollen, nachhaltiger erscheint. Den Einzelhandelsstandort Gesamtstadt Endingen herauszustellen, sich gegen den Trend „Internet-Kauf“ zu positionieren und dies mit einer gezielten Image-Kampagne von Seiten des städtischen Haushaltes zu fördern, finden wir in puncto Nachhaltigkeit effektiver.

So hat die EBG auch kürzlich der Verwaltung empfohlen der Gastronomie in diesem Jahr die Gebühren für die Außengastronomie zu erlassen sowie die Entwicklung eines städtischen Marktkonzeptes, wobei wir unseren Antrag wegen der auch für unsere Stadt noch unsicheren Corona-bedingten Haushaltslage im Moment verschoben haben.

Die Kosten für die Hinzunahme oder Beauftragung einer externen Beratungsunternehmens wollten wir in diesen Krisenzeiten dem Haushalt nicht zumuten.

Sicherlich müssen die Handlungsmaßnahmen noch formuliert und konkretisiert werden. Die EBG-Fraktion stimmt jedoch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit einer Ausgaben-Obergrenze von T€ 50, auch aufgrund der von mir genannten Punkte, zu."

Feuerwerksverbot in der Innenstadt

In der Gemeinderatssitzung am 11.11. 2020 stand das Thema Feuerwerksverbot in der Innenstand auf der Tagesordnung. Lesen Sie hierzu das Statement von EBG-Gemeinderätin Bettina Stumpf-Maroska:

 

„Feuerwerke haben so gut wie immer einen freudigen Anlass: Das Neue Jahr wird begrüßt, ein Nationalfeiertag hervorgehoben oder eine Hochzeit bunt unterlegt am Nachthimmel. Vom Krach einmal abgesehen, fasziniert es uns in der Regel. Es ist einfach schön! Die Kehrseiten sind hinlänglich bekannt: Kosten, Feinstaub, Schmutz, Kurzlebigkeit.

„Brot statt Böller“ war vor einigen Jahren eine Bundesweite Initiative mit dem Ziel, möglichst auf Feuerwerk zu verzichten und stattdessen das „verpulverte“ Geld lieber für eine nachhaltige Spende zu nutzen. Immerhin haben wir bundesweit schon eine zeitliche Eingrenzung erreicht. Noch vor einigen Jahren war die „Vorfreude“ auf Silvester bereits ab dem 27.12. zu hören, für manche Ohren schmerzlich.

Nun also noch mehr Einschränkung, so lautet der Antrag, Verbot für die historische Innenstadt. Viele Städte ähnlicher Couleur wie Endingen schreiten uns vorbildhaft voran. Aber ist dies wirklich die Lösung? Verlagern wir nicht das Thema schlicht in den Außenbereich?

Schützen wir historische Gebäude vor Brandgefahr und - bei enger Bebauung - unsere Lungen, aber erhellen tierischen Reb- oder Waldbewohnern ungebührlich hell und laut die Mitternacht? Die Feinstaubbelastung als solche bleibt bestehen, egal wo.

Und wie wird 2020/2021- im Corona Silvester-das Thema umgesetzt? Besteht - wie unser Kollege Bernd Albitz es formuliert hat - nicht die Gefahr, dass sich Jugendgruppen außerhalb der Stadt völlig unkontrolliert zum Feiern vereinen? Viel zu nah mit viel Alkohol? Leisten wir diesem Phänomen gar Vorschub durch Verbote? Falls wir dies mehrheitlich ähnlich sehen, sollten wir unser Innenstadtverbot erst nächstes Jahr umsetzen - im Jahr nach Corona.

Die EBG würdigt die Intension des Antrages der Stadtverwaltung und der Grünen. Wir möchten aber deutlich darauf hinweisen, dass mit einem Verbot nicht alle Probleme gelöst sind und stimmen unterschiedlich ab.

Vielleicht sind ja eines Tages Lasershows die Alternative: Genauso bunt und unterhaltsam, sicher nicht billiger, aber mit weniger Krach und null Feinstaub verbunden.“

 

Anträge der EBG für den Haushalt 2021 der Stadt Endingen

Anträge der EBG für das Jahr 2021 betreffen die sukzessive Behebung der maroden Situation der Endinger Kastanienallee durch kontrollierte, stufenweise Neupflanzung unter der kompetenten Leitung von Herrn Umhauer, konstantere Pflege und Modernisierung der Kinderspielplätze in der Gesamtstadt, Realisierung des Spielplatz am Erleweiher. Alle diese EBG-Haushaltsanträge wurden vom Gesamtgremium unterstützt und sollen realisiert werden.

Ein schon seit Jahren geforderter Antrag der EBG ist die „Planung von Fahrradstellplätzen auf dem Marktplatz“. Diese wird in Übereinstimmung mit der Verwaltung verschoben bis die „Bebauung Alte Lederfabrik“ realisiert ist und die dafür auf dem Marktplatz geschaffenen, temporären Parkplätze vor der Volksbank wieder entfallen.